Bauabnahme in Wandsbek und Marienthal
Bauabnahme in Wandsbek und Marienthal ist Ihr Thema? Dann sind Sie hier richtig. Ich bin Ihr persönlicher Spezialist für alle Fragen rund um den Hausbau, den Immobilienerwerb und das Thema Bauabnahme. Ich stehe Ihnen auf Wunsch nicht nur einmalig zur Seite, sondern bei Bedarf während der gesamten Bau- und Gewährleistungszeit.Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie an: 040 / 60 55 90 59
Telefonische Beratungen an meinen Sprechtagen sind für mich eine Selbstverständlichkeit und mit meinen Verrechnungssätzen abgegolten. Weitere Kosten wie z.B. für eine Mitgliedschaft entstehen bei mir nicht.
bapachrix
Eine Bauabnahme begleitet vom Baubetreuer Paulsen
Die Bauabnahme definiert man, neben der Bekräftigung des Bauprotokolls, zu den elementarsten rechtlichen Vorgängen bei der Errichtung eines Neubaus. Mit dem Tag der amtlichen Bauabnahme beginnt die Mängelfrist. Ab diesem Augenblick müssen Bauherren der Baufirma jegliche Unzulänglichkeiten nachweisen. Bestandteil der offiziellen Bauabnahme ist das dafür vorgesehene Abnahmeprotokoll. Darin müssen sämtliche Makel erfasst sein, ferner solche, die vorher bei vorherigen Baustellenbesichtigungen bestimmt und noch nicht ordnungsgemäß eliminiert wurden. Ins Protokoll gehören ferner Besonderheiten, die von den Bauherren als nicht vertragsgemäß angesehen werden. Dabei muss es sich nicht unbedingt um sichtbare Baufehler handeln, es genügt völlig, wenn der Bauherr Bedenken an der ordnungsgemäßen Ausführung der Bauausführungen zeigt. Falls im Vertrag zwischen Bauherr und Hausbaufirma außerdem eine Säumniszahlung festgeschrieben ist, z.B. für den Fall, dass der Bauunternehmer das Wohngebäude nicht termingerecht fertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Konventionalstrafe im Abnahmeprotokoll noch einmal speziell vorbehalten, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.Nimmt der Bauherr trotz unzweifelhaft wahrnehmbarer Fehlausführungen den Bau ab, verzichtet er auf die Ansprüche auf Nachbesserung. Er kann später nur noch auf Schadensersatz vor Gericht prozessieren. Meistens geht der Fall dann vor einen Richter, das Gerichtsverfahren zieht sich über Monate und der Ausgang ist unsicher. Daher: Stets alles ins Bauabnahmeprotokoll festschreiben. Normalerweise kommen beim beglaubigten Abnahmetermin zahllose Fehlausführungen zum Vorschein und damit außerdem ins Bauprotokoll; bisweilen wird ein Gebäude auf Anhieb total abgenommen. In vielen Fällen einigen sich die Parteien im Bauprotokoll noch an Ort und Stelle auf einen zusätzlichen Abnahmetermin, bis zu dem jede Unzulänglichkeiten beseitigt sein müssen. Auch zu diesem zweiten Treffen vor Ort sollte der Bauherr zwingend seinen Baubetreuer mitnehmen, damit dieser abklopfen kann, ob die beim vorigen Treffen zu Papier gebrachten Bauschäden auch tatsächlich professionell entfernt wurden.
Neben dem Vorhaben, die Häuslebauer zur Bauabnahme eines unfertigen Gebäudes zu zu verleiten, gibt es nicht wenige Arglisten, über die angespannte Immobilienbesitzer hereinfallen können, wie etwa die vorzeitige Zahlung der Schlussrechnung. Wer die Abschlussrechnung anerkennt und zahlt, der hat somit für gewöhnlich den Bau offiziell anerkannt und gekauft. Das kann zusätzlich schon geschehen, wenn er den Handwerkern das abschließende Trinkgeld überreicht. Versierte Fachleute bezeichnen dies als konkludentes, d.h. nachvollziehbares Verhalten. Obendrein deshalb ist es ratsam, stets auf einem förmlichen Bauabnahmetermin zu bestehen.
Wenn es so auf Ihrer Baustelle aussieht, benötigen Sie meine Hilfe: