Bauabnahme in Uhlenhorst und Ottensen
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bapachrix
Bauabnahme begleitet vom Fachmann
Eine Bauabnahme definiert man, neben der Bekräftigung des Bauvertrages, zu den elementarsten rechtlichen Aktionen bei der Erbauung eines Hause. Ab dem Tag der offiziellen Bauabnahme zählt die Mängelfrist. Ab diesem Termin müssen Bauherren dem ausführenden Unternehmer sämtliche Unvollständigkeiten dokumentieren. Teil der förmlichen Bauabnahme ist das so genannte Abnahmeprotokoll. Darin müssen jedwede Baumängel festgehalten sein, ebenfalls solche, die vorher bei früheren Kontrollgängen festgestellt und noch nicht nach Vorschrift korrigiert wurden. In das Bauprotokoll müssen gleichfalls Punkte, die von dem Bauherrn als nicht vertragskonform begriffen werden. Hierbei muss es sich nicht zwingend um erkennbare Mängel handeln, es ist vollkommen ausreichend, wenn die Bauherren Zweifel an der korrekten Erledigung des Baus hat. Falls im Kontrakt zwischen Bauherr und Baufirma obendrein ein Strafbetrag fixiert ist, z.B. für den Fall, dass die Bauunternehmung das Bauwerk nicht termingerecht vollendet, dann muss sich der Bauherr diese Konventionalstrafe im Bauabnahmeprotokoll noch einmal extra vorbehalten, denn sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.Nimmt der Bauherr trotz unzweifelhaft augenscheinlicher Mankos den Bau ab, verspielt er dadurch seine Rechte zur Nachbesserung. Er kann nachfolgend kaum mehr als noch auf Schadensersatz klagen. Für gewöhnlich geht der Fall dann vor Gericht, das Verfahren zieht sich über Monate und der Ausgang ist fraglich. Daher: Immer alles ins Bauabnahmeprotokoll schreiben. Oft kommen beim amtlichen Abnahmetermin sehr viele Mankos ans Tageslicht und auf diese Weise außerdem ins Bauprotokoll; nicht oft wird ein Gebäude auf Anhieb total abgenommen. In aller Regel verständigen sich die Vertragspartner im Bauprotokoll gleich auf einen nachfolgenden Abnahmetermin, bis zu dem jede Mängel behoben werden müssen. Gleichfalls zu diesem zusätzlichen Termin sollte der Bauherr besser seinen Baufachmann mitnehmen, damit dieser beurteilt, ob die beim ersten Treffen notierten Bauschäden auch tatsächlich korrekt behoben wurden.
Neben dem Versuch, die Häuslebauer zur Bauabnahme eines unvollständigen Hauses zu zu verleiten, gibt es zahlreiche Fallstricke, über die aufgeregte Immobilienkäufer stolpern können, wie etwa die vorzeitige Bezahlung der Schlussrechnung. Wer die Schlussrechnung akzeptiert und bezahlt, der hat damit zumeist den Neubau komplett abgesegnet und erworben. Das kann außerdem schon passieren, wenn er den Handwerkern das abschließende Trinkgeld gibt. Kundige Bauprofis nennen es als konkludentes, d.h. folgerichtiges Betragen. Ferner deshalb ist es wichtig, stets auf einem förmlichen Bauabnahmetermin zu bestehen.
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