Bauabnahme in Sasel und Wellingsbüttel
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Eine Bauabnahme immer begleiten lassen
Eine Bauabnahme definiert man, neben der Bekräftigung des Baukontraktes, zu den elementarsten rechtlichen Aktionen beim Hausbau. Ab dem Tag der offiziellen Bauabnahme zählt die Mängelfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren der Bauunternehmung restlos alle Fehler nachweisen. Teil der beglaubigten Bauabnahme ist das s.o. Abnahmeprotokoll. Darin müssen in der Summe alle Mankos erfasst werden, außerdem solche, die schon im Vorwege bei vorherigen Nachprüfungen nachgewiesen und noch nicht den Bauvorschriften entsprechend beseitigt wurden. In das Bauprotokoll gehören überdies Details, die von dem Bauherrn als nicht vertraglich begriffen werden. Hierbei muss es sich nicht unbedingt um offensichtliche Bauschäden drehen, es genügt völlig, wenn die Bauherren Skepsis an der einwandfreien Vollrichtung des Hausbaues hat. Falls im Bauvertrag zwischen Bauherr und Baufirma überdies eine Strafzahlung vereinbart ist, beispielsweise für den Fall, dass der Bauunternehmer das Wohnhaus nicht termingerecht fertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Geldbuße im Protokoll noch einmal besonders vorbehalten, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.Nimmt der Bauherr trotz klar augenscheinlicher Unzulänglichkeiten den Bau ab, verspielt er dadurch die Ansprüche auf Fehlernachbesserung. Er kann nachträglich nicht mehr als noch auf Schadensersatz vor Gericht ziehen. Zumeist geht der Rechtsstreit dann vor einen Richter, das Gerichtsverfahren erfordert seine Zeit und der Erfolg ist unsicher. Folglich: Grundsätzlich alles in das Bauprotokoll verzeichnen. Normalerweise kommen beim offiziellen Abnahmetermin sehr viele Fehlarbeiten ans Licht und auf diese Weise auch ins Bauprotokoll; manchmal wird ein Bauvorhaben auf Anhieb komplett abgenommen. In den meisten Fällen verständigen sich die Vertragspartner im Bauprotokoll sofort auf einen weiteren Begehungstermin, bis zu dem alle Baumängel behoben sein müssen. Ebenso zu diesem zweiten Zusammentreffen sollte der Bauherr zwingend seinen Sachverständigen mitnehmen, damit dieser sondiert, ob die beim früheren Abnahmetermin notierten Makel eindeutig korrekt korrigiert wurden.
Neben dem Versuch, die Häuslebauer zur Bauabnahme eines unfertigen Hauses zu beschwatzen, gibt es zahllose Arglisten, über die nervöse Immobilienbesitzer purzeln können, wie zum Beispiel die verfrühte Begleichung der Abschlussrechnung. Wer die Abschlussrechnung anerkennt und bezahlt, der hat damit für gewöhnlich den gesamten Bau vollständig anerkannt und erworben. Das kann obendrein bereits passieren, wenn er den Arbeitern das abschließende Trinkgeld überreicht. Versierte Bauprofis betiteln es als konkludentes, also schlüssiges Verhalten. Gleichfalls demzufolge ist es ratsam, immer auf einem beglaubigten Bauabnahmetermin zu beharren.
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