Bauabnahme in Rahlstedt und Volksdorf
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bapachrix
Eine Bauabnahme mit einem Fachmann für Baugutachten
Die Bauabnahme gehört, neben der Bestätigung des Baukontraktes, zu den bedeutsamsten rechtlichen Aktionen im Zuge eines Bauvorhabens. Mit dem Tag der amtlichen Bauabnahme zählt die Mängelfrist. Ab diesem Datum müssen Bauherren dem Bauunternehmer ausnahmslos alle Unzulänglichkeiten auflisten. Gegenstand der förmlichen Bauabnahme ist das dafür vorgesehene Abnahmeprotokoll. Hierin müssen in der Summe alle Mankos festgehalten sein, zusätzlich solche, die längst bei früheren Baubegehungen nachgewiesen und noch nicht wie vorgeschrieben korrigiert wurden. Ins Protokoll müssen gleichfalls Details, die von dem Bauherrn als nicht vertragskonform angesehen werden. Hierbei muss es sich nicht zwingend um offensichtliche Schäden drehen, es genügt völlig, wenn der Bauherr Misstrauen an der sauberen Erledigung des Hausbaues zeigt. Wenn im Vertrag zwischen Bauherr und Unternehmer ferner eine Vertragsstrafe festgehalten ist, etwa für den Fall, dass der Unternehmer das Wohnhaus nicht termingerecht fertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Konventionalstrafe im Bauabnahmeprotokoll noch einmal extra kenntlich machen lassen, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.Nimmt der Bauherr trotz eindeutig zu erkennenden Fehlausführungen den Bau ab, verwirkt er damit die Ansprüche auf Fehlernachbesserung. Er kann nachträglich kaum mehr als noch auf Schadensersatz vor Gericht klagen. Üblicher Weise geht der Fall dann vor Gericht, das Gerichtsverfahren verlangt sehr viel Zeit und der Erfolg ist zunächst offen. Folglich: Prinzipiell alles ins Bauprotokoll eintragen. Normalerweise kommen beim förmlichen Abnahmetermin etliche Fehlarbeiten ans Tageslicht und auf diesem Wege gleichfalls ins Protokoll; selten wird ein Haus auf Anhieb total abgenommen. In vielen Fällen verständigen sich die Bauherren und Bauunternehmer im Bauprotokoll gleich auf einen zusätzlichen Begehungstermin, bis zu dem jegliche Baufehler beseitigt werden müssen. Auch zu diesem nächsten Meeting sollte der Bauherr zwingend seinen Baugutachter mitnehmen, damit dieser herausfindet, ob die beim ersten Zusammentreffen zu Papier gebrachten Makel eindeutig ordnungsgemäß korrigiert wurden.
Neben dem Versuch, die Bauherren zur Abnahme eines unvollständigen Gebäudes zu beschwatzen, gibt es zahlreiche Arglisten, über die nervöse Hauskäufer straucheln können, wie beispielsweise die unüberlegte Bezahlung der Abschlussrechnung. Wer die Abschlussrechnung akzeptiert und bezahlt, der hat somit in den meisten Fällen den Bau vollständig abgesegnet und erworben. Das kann ebenso bereits passieren, wenn er den Handwerkern das abschließende Trinkgeld überreicht. Versierte Baufachleute betiteln dies als konkludentes, also stimmiges Verhalten. Ferner dadurch ist es wichtig, stets auf einem amtlichen Bauabnahmetermin zu bestehen.
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