Bauabnahme in Poppenbüttel und Hummelsbüttel
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bapachrix
Eine Bauabnahme mit Betreuung
Die Bauabnahme definiert man, neben der Bekräftigung des Vertrags, zu den wichtigsten rechtlichen Vorgängen bei der Errichtung eines Neubaus. Mit dem Tag der beglaubigten Bauabnahme startet die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Augenblick müssen Bauherren der Baufirma jegliche Fehler nachweisen. Bestandteil der offiziellen Bauabnahme ist das dafür vorgesehene Abnahmeprotokoll. Darin müssen ausnahmslos alle Makel erfasst sein, auch solche, die schon im Vorwege bei früheren Baubegehungen nachgewiesen und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. In das Protokoll gehören ferner Details, die von dem Bauherrn als nicht vertragsgemäß verstanden werden. Hierbei muss es sich nicht einmal um erkennbare Mängel handeln, es reicht schon aus, wenn die Bauherren Zweifel an der korrekten Verrichtung aller Bauarbeiten zeigt. Wenn im Bauvertrag zwischen Bauherr und Hausbaufirma desweiteren eine Vertragsstrafe festgehalten ist, etwa für den Fall, dass der Unternehmer das Wohngebäude nicht termingerecht fertigstellt, dann muss sich der Bauherr diese Geldbuße im Protokoll noch einmal ausdrücklich deutlich machen lassen, sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.Nimmt der Bauherr trotz unstrittig wahrnehmbarer Fehlausführungen den Bau ab, verspielt er dadurch seine Rechte zur Fehlernachbesserung. Er kann nachfolgend lediglich noch auf Schadensersatz vor Gericht ziehen. In aller Regel geht der Zwist dann vor einen Richter, der Rechtsstreit verlangt sehr viel Zeit und der Ausgang ist unsicher. Daher: Prinzipiell alles in das Bauprotokoll eintragen. Zumeist kommen beim förmlichen Abnahmetermin zahllose Mankos ans Tageslicht und somit gleichfalls ins Protokoll; selten wird ein Gebäude auf Anhieb total abgenommen. In vielen Fällen einigen sich die Parteien im Bauprotokoll noch an Ort und Stelle auf einen nachfolgenden Abnahmetermin, bis zu dem jegliche Makel behoben sein müssen. Gleichfalls zu diesem zusätzlichen Meeting sollte der Bauherr zwingend seinen Bauspezialisten mitnehmen, damit der registrieren kann, ob die beim vorigen Zusammentreffen festgehaltenen Diskrepanzen auf jeden Fall standesgemäß beseitigt wurden.
Neben dem Absicht, die Häuslebauer zur Bauabnahme eines mangelhaften Gebäudes zu überreden, gibt es einige Fälle, über die aufgeregte Immobilienkäufer stolpern können, wie zum Beispiel die vorzeitige Auszahlung der Schlussrechnung. Wer die Abschlussrechnung billigt und bezahlt, der hat somit in den meisten Fällen den gesamten Bau vollständig abgesegnet und abgenommen. Das kann ferner bereits geschehen, wenn er den Arbeitern das abschließende Trinkgeld überreicht. Erfahrene Profis nennen dies als konkludentes, d.h. folgerichtiges Betragen. Ferner deshalb ist es wichtig, stets auf einem förmlichen Bauabnahmetermin zu beharren.
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