Pfusch am Bau vermeiden
"Pfusch am Bau" ist wegen der derzeitigen Situation am Baumarkt ein ganz aktuelles Thema und immer häufiger fragen Bauherren bei mir an, wie sie sich dagegen schützen können.
MEINE ANTWORT
Aus der Erfahrung von tausenden von Schadensfällen weiß ich, dass nur ein unabhängiger, nicht am Bau beteiligter Fachmann in der Lage ist, vorhandene Mängel kompromisslos aufzudecken. Nur eine baubegleitende Objektbetreuung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Mängel rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können.
Ich empfehle Ihnen daher, folgende Baukontrollen durchführen zu lassen:
- Baustellenkontrolle (bevor die Baugrube verfüllt wird)
zur Überprüfung des Kellermauerwerks und der Außenwandabdichtung.
- Baustellenkontrolle (wenn das Dach eingedeckt wird)
zur Überprüfung der gesamten Rohbaukonstruktion, Abgleich mit der statischen Berechnung.
- Baustellenkontrolle (wenn mit den Verblendarbeiten begonnen wird)
zur Überprüfung, ob im Verblendmauerwerk die erforderlichen Abdichtungen (Sperrschichten) eingebaut werden.
- Baustellenkontrolle (wenn die Dämmplatten des Wärmedämmverbundsystems angebracht wurden)
zur Überprüfung, ob die Dämmplatten sach- und fachgerecht befestigt sind, die geeigneten Dämmplatten verwendet wurden und die Fugen einwandfrei geschlossen sind.
- Baustellenkontrolle (nach Einbau der Wärmedämmung in Dachdecke und Dachschrägen, jedoch vor Verkleidung mit Gipsbauplatten)
zur Überprüfung, ob die Wärmedämmung in der Dachkonstruktion fachgerecht und winddicht eingebaut wurde zur Vermeidung von späteren Kondensatschäden.
- Baustellenkontrolle (vor Durchführung der Putzarbeiten)
zur Überprüfung der elektrischen- und sanitären Rohinstallation.
- Baustellenkontrolle (bevor der Estrich eingebaut wird)
zur Überprüfung, ob auf den Decken die richtige Dämmung eingebaut und die Heizschlangen der Fußbodenheizung sachgerecht eingebaut wurden. Weiterhin wird überprüft, ob die vorhandene Aufbauhöhe einen fachgerechten Estricheinbau zulässt.
- Baustellenkontrolle (Schlussbesichtigung)
Diese Kontrolle sollte ca. 14 Tage vor Übergabe des Hauses durchgeführt werden.
Anmerkung:
Bei der 2. - 8. Baustellenkontrolle wird auch überprüft, ob Mängel, die bei der vorangegangenen Baukon-trolle festgestellt wurden, ordnungsgemäß beseitigt worden sind.
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