Bauabnahme vom Bauexperten

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Eine Bauabnahme begleitet vom Bausachverständigen

Die Bauabnahme gehört, neben der Bestätigung des Vertrags, zu den bedeutungsvollsten rechtlichen Vorgängen beim Bauen. Ab dem Tag der offiziellen Bauabnahme startet die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Moment müssen Bauherren dem Bauunternehmer sämtliche Unvollständigkeiten bekanntgeben. Teil der amtlichen Bauabnahme ist das dafür vorgesehene Abnahmeprotokoll. Darin müssen jedwede Mängel erfasst sein, außerdem solche, die vorher bei früheren Bauinspektionen festgestellt und noch nicht den Vorschriften entsprechend korrigiert wurden. Ins Protokoll gehören ebenfalls Punkte, die von den Bauherren als nicht vertragskonform verstanden werden. Hierbei muss es sich nicht einmal um erkennbare Baufehler handeln, es genügt völlig, wenn der Bauherr Skepsis an der ordnungsgemäßen Verrichtung aller Bauarbeiten zeigt. Wenn im Vertrag zwischen Bauherr und Baufirma weiterhin eine Säumniszahlung festgehalten ist, beispielsweise für den Fall, dass die Bauunternehmung das Wohngebäude nicht termingerecht vollendet, dann muss sich der Bauherr diese Vertragsbuße im Bauabnahmeprotokoll noch einmal ausdrücklich vorbehalten, denn sonst geht der Anspruch auf die Vertragsstrafe verloren.

Nimmt der Bauherr trotz unzweifelhaft erfassbarer Baufehler den Bau ab, verspielt er dadurch die Rechte zur Nachbesserung. Er kann nachfolgend lediglich noch auf Schadensersatz vor Gericht prozessieren. Oftmals geht der Rechtsdisput dann vor Gericht, das Verfahren verlangt sehr viel Zeit und der Ausgang ist ungewiss. Darum: Immer alles in das Protokoll fixieren. Zumeist kommen beim offiziellen Abnahmetermin zahllose Unzulänglichkeiten ans Licht und damit auch ins Bauprotokoll; selten wird ein Bauvorhaben auf Anhieb vollständig abgenommen. Üblicherweise verständigen sich die Parteien im Protokoll schnell auf einen nachfolgenden Abnahmetermin, bis zu dem alle Unvollständigkeiten behoben werden müssen. Auch zu diesem zweiten Treffen vor Ort sollte der Bauherr besser seinen Baugutachter mitbringen, damit der herausfindet, ob die beim vorigen Abnahmetermin bestimmten Makel eindeutig ordnungsgemäß korrigiert wurden.

Neben dem Versuch, die Häuslebauer zur Abnahme eines unvollständigen Hauses zu überreden, gibt es sehr viele Arglisten, über die aufgeregte Häuslebauer fallen können, wie etwa die vorzeitige Bezahlung der Abschlussrechnung. Wer die Schlussrechnung akzeptiert und zahlt, der hat damit regelmäßig den gesamten Bau offiziell akzeptiert und erworben. Das kann außerdem bereits geschehen, wenn er den Arbeitern das abschließende Trinkgeld überreicht. Versierte Profis betiteln dies als konkludentes, also stimmiges Verhalten. Überdies deshalb ist es wichtig, stets auf einem gesetzlichen Bauabnahmetermin zu beharren.


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